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Der Vertrag von Rapallo wurde am 16. April 1922 während der in Genua stattfindenden Weltwirtschaftskonferenz überraschend zwischen Deutschland und der Sowjetunion in Rapallo, einem Vorort Genuas geschlossen. Ihm gingen Gerüchte voraus, dass die Sowjetunion nun von Deutschland ebenfalls Reparationen wegen des Ersten Weltkriegs verlangen will. Unterzeichnet wurde der Vertrag von dem deutschen Außenminister Walther Rathenau und seinem sowjetischen Amtskollegen G. W. Tschitscherin. Mit dem Vertrag wollten die beiden Staaten ihre Isolation durchbrechen und Deutschlands Verhandlungsposition gegenüber den Westmächten stärken. Mit Deutschland als (offiziellem) Kriegsverursacher und der kommunistischen Sowjetunion hatten sich mit diesem Vertrag zwei Geächtete zusammengeschlossen.
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Der Vertrag hatte zum Ziel, dass die beiden außenpolitisch auf Grund des Ersten Weltkriegs und der Revolution isolierten Mächte wieder diplomatische und wirtschaftliche (nach dem Prinzip der Meistbegünstigung) Beziehungen eingingen, des weiteren verzichteten beide Staaten auf die Erstattung von Reparationen und Deutschland verzichtete auf Entschädigungen für im Zuge der Revolution verstaatlichten ehemals deutschen Besitz. Wegen des Boykotts deutscher Waren in westeuropäischen Ländern wurden auch wirtschaftliche Kontakte aufgebaut.
Die Westmächte, vor allem Frankreich, standen dem Vertrag skeptisch gegenüber, weil er die beiden Staaten stärkte. Sie vermuteten, die beiden Staaten planten eine erneute Aufteilung Polens, das im Vertrag von Versailles als Staat wieder gegründet worden war. Der Vertrag von Rapallo war daher ein Grund für die Ruhrbesetzung.
Diese Vermutung war nicht unbegründet. Vor allem die Reichswehr unter General Hans von Seeckt und Nationalisten träumten von einem gemeinsamen Angriff auf Polen und eine Revision der Ostgrenze.


