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Unter Manuskript oder Handschrift versteht man in der Bibliothekswissenschaft oder Editionswissenschaft handgeschriebene Bücher, Briefe oder andere Publikationsformen (von lat. manu scriptum '(ein) von Hand geschriebenes'). Eher umgangssprachlich werden heute auch maschinenschriftliche Druckvorlagen (eigentlich: Typoskripte) als Manuskript bezeichnet.
Bis zur Erfindung des Buchdrucks waren Handschriften die einzige Form schriftlicher Publikation - im engeren Sinne versteht man darunter nur mit Tinte und ähnlichen Farben auf Pergament, Papyrus oder Papier gebrachten Werke und nicht z.B. Tontafeln oder in Stein gemeißelte Inschriften.
Viele Texte und sogar literarische Werke des Mittelalters sind in sog. Sammelhandschriften überliefert; offensichtlich hat die heutige Vorstellung vom Einzelbuch als typischer Existenzform eines 'Werkes' noch nicht existiert. Der Kodex war vielmehr materielle Aufbewahrungs- und Schmuckform von diversem Geschriebenem. Zuweilen war es wohl auch das Bestreben der Besitzer solcher Kodices, das Material oder "Wissen" zu einem bestimmten Gegenstand oder Thema (z.B. höfische Ritterliteratur) so komplett wie möglich zu haben. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist das Ambraser Heldenbuch vom Beginn des 16. Jahrhunderts; ein weniger bekanntes, aber dafür früheres Beispiel aus der Mitte des 14. Jahrhunderts ist der Kodex SBB-PK, Ms. germ. quart. 284, in dem Texte aus dem Bereich des Tristan-Komplexes versammelt sind. Die Buchwissenschaft und die Kodikologie erforschen die verschiedenen konzeptionellen oder zufälligen Anlageprinzipen von Mischhandschriften und Sammelhandschriften.
Verlage verlangen von Autoren häufig die Einhaltung bestimmter formaler Richtlinien für die eingereichten Manuskripte (eigentlich Typoskripte). Eine Standard-Manuskriptseite hat zum Beispiel 30 Zeilen mit je 60 Anschlägen und sollte 1,5-fachen oder doppelten Zeilenabstand und eine 12-Punkt-Schriftart verwenden. Ein nach diesen Vorgaben geschriebenes Manuskript enthält 1800 Zeichen pro Seite.

