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Die Hauptstadt ist der Sitz der Vertretung des Souveräns eines Staates (Demokratie: Parlament, Monarchie: Residenz). Normalerweise sind Hauptstadt und Regierungssitz identisch, es gibt aber auch Ausnahmen wie beispielsweise in den Niederlanden (Hauptstadt Amsterdam, Regierungssitz Den Haag). Meist ist die Hauptstadt gleichzeitig auch die größte Stadt und das wichtigste Wirtschafts-, Verkehrs-, Wissenschafts- und Kulturzentrum sowie geistiges Zentrum eines Staates. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel in der Türkei: Hauptstadt ist Ankara, größte Stadt jedoch Istanbul; in Marokko: Hauptstadt Rabat, größte Stadt jedoch Casablanca; oder in den USA: Hauptstadt ist Washington, D.C., größte Stadt jedoch New York. Südafrika hat drei "Hauptstädte": Das Parlament tagt in Kapstadt, das Verwaltungs- und Regierungszentrum ist Pretoria, die obersten judikativen Einrichtungen (Gerichtshöfe) befinden sich in Bloemfontein, größte Stadt jedoch ist Johannesburg.
Einige Länder ließen eine Planhauptstadt errichten, wie z. B. Brasilia oder Canberra. Es gibt verschiedene Gründe für den Bau einer neuen Stadt.
De jure keine Hauptstadt haben folgende Staaten: Monaco, Nauru, Schweiz und Vatikanstadt. Jedoch erfüllt z.B. bei der Schweiz Bern dies de facto (siehe hierzu: Hauptstadtfrage der Schweiz). Bei Monaco, Nauru und der Vatikanstadt gibt es auf Grund deren geringen Staatsgebiets keine offizielle Hauptstadt, wobei in Nauru jener Ort, wo sich die Regierung befindet (also Yaren), als inoffizielle Hauptstadt aufgefasst wird.
Auch Teilstaaten (beispielsweise Bundesländer in Deutschland und in Österreich, Kantone in der Schweiz, Bundesstaaten in den USA) haben Landeshauptstädte, die für ihren Landesteil außer den politischen auch die übrigen Hauptstadtfunktionen aufweisen.
Siehe auch: Bundeshauptstadt, Liste der Hauptstädte der Welt, Liste der deutschen Hauptstädte


