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Mit Einzugsgebiet werden Gebiete bezeichnet, von denen aus sich etwas zu einem Zentrum hin bewegt. Als Beispiele seien genannt das Einzugsgebiet einer Stadt, einer Schule, eines Unternehmens oder auch eines Vergnügungsparks.
Im System der Zentralen Orte von Walter Christaller wird das Einzugsgebiet als Ergänzungsgebiet bezeichnet. Es ist zum zentralen Ort hin orientiert und wird von ihm versorgt. Das Ergänzungsgebiet wird heute oft als Verflechtungsbereich oder Versorgungsgebiet bezeichnet.
Das Einzugsgebiet eines Gewässers ist der Bereich, der alle Niederschläge und die daraus entstehenden Abflüsse in dieses Gewässer ableitet und es damit speist. Das Gebiet wird vor allem durch die Topographie und die geologischen Verhältnisse bestimmt und schließt ober- und unterirdische Abflüsse ein.
Das Einzugsgebiet eines kleineren, fließenden Gewässers ist immer auch Bestandteil des Einzugsgebietes eines größeren Gewässers, in das es mündet.
So hat beispielsweise jeder Quellfluss der Bode im Harz ein bestimmtes Einzugsgebiet, das Bestandteil des Einzugsgebietes der Bode ist; dessen Einzugsgebiet ist wiederum Bestandteil des Einzugsgebietes der Saale, das der Saale gehört zum Einzugsgebiet der Elbe.
Die Einzugsgebiete verschiedener, nicht ineinander mündender Gewässer sind durch Wasserscheiden getrennt, welche meistens entlang der Kammlinien des Geländes verlaufen. Durch geologische Besonderheiten können diese aber auch zum Teil deutlich von der Geländeoberfläche abweichen.
Eine Besonderheit befindet sich im Bereich der sogenannten Donauversickerung. Dort fließt ein nicht unerheblicher Teil aus der Donau unterirdisch dem Bodensee und damit dem Rhein zu, obwohl es ja ursprünglich aus dem Einzugsgebiet der Donau stammt und somit die Europäische Wasserscheide überwindet.
Auch Mithilfe von Kanälen kann man zum Zwecke der Schifffahrt die Einzugsgebiete überwinden, wobei man wegen der Höhenunterschiede in der Regel nicht ohne Schleusen oder Schiffshebewerke auskommt.


