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Eine Amtssprache ist die Sprache, in der die Behörden (Regierung, Gerichte) eines Staates miteinander und mit der Bevölkerung kommunizieren und mit der sich Bürger und Bewohner an die Verwaltungseinrichtungen wenden können. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet Schulsprache eine Sprache, die im Unterricht an den Schulen eines Landes verwendet wird.
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Nicht immer spiegeln die Amtssprache(n) die tatsächlichen Muttersprachen der Bewohner eines Landes wieder.
In Europa, Asien oder Amerika ist meist die am häufigsten gesprochene Sprache eines Landes auch gleichzeitig dessen Amtssprache; so ist Deutsch die Amtssprache Deutschlands und Portugiesisch die Amtssprache Brasiliens. In Afrika dagegen sind meist Kolonialsprachen Amtssprache, so Französisch in Mali oder Englisch in Sambia. Diese Sprachpolitik begünstigt oft die herrschende Elite, die, im Gegensatz zum "gemeinen" Volk als einzige Klasse die Amtssprache beherrscht.
Nur in wenigen Fällen (Schweiz mit 4 Amtssprachen, Südafrika mit 12, Indien mit 17) sind alle verbreiteten Sprachen eines Landes auch Amtssprachen. So ist z.B. das in Deutschland mit über 2 Millionen Muttersprachlern (davon fast 1 Million deutscher Nationalität) stark vertretene Türkisch keine Amtssprache genauso wenig wie Elsässisch Amtssprache in Frankreich ist. Diese Tendenz wird mit der Notwendigkeit der nationalen Einheit und dem verwaltungsmässigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet, führt aber in der Praxis zu einer sozialen Abwertung der Sprecher von solchen Nicht-Amtssprachen.
Ein Kompromiss ist, dass Minderheitensprachen nur auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache erhalten (so Deutsch in Südtirol, Sorbisch in der Lausitz).
Nicht alle Staaten haben ihre Amtssprache offiziell festgelegt.
In den USA haben zwar manche Bundesstaaten Englisch als Amtssprache festgelegt, die Legislative der Vereinigten Staaten selbst jedoch hat es nie in diesen Status erhoben. Da aber die Verfassung und sämtliche Gesetze auf Englisch vorliegen, kann es durchaus als offizielle Sprache angesehen werden. (Die oft gehörte Behauptung, Deutsch wäre im 18. Jahrhundert beinahe Amtssprache der USA geworden, ist eine Legende.)
In Deutschland legt § 23 Abs. 1 VwVfG Deutsch als Amtssprache fest. Durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind Behörden einzelner Bundesländer verpflichtet, auch in den Regionalsprachen Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch bzw. Sorbisch zu korrespondieren.
In Österreich ist Deutsch als Amtssprache festgelegt. Die Minderheitensprachen sind im österreichischen Staatsvertrag 1955 und in zahlreichen Verordnungen über die genauen Regionen festgelegt.
Minderheitensprachen als Amtssprachen sind:
Weiteres unter Minderheitssprachen in Österreich
In der Schweiz existieren vier Amtssprachen:


